Vorvertrag / Letter of Intent

Ein Vorvertrag kommt zustande, wenn der eigentliche Vertrag festgelegt und später abgeschlossen wird. Der Vorvertrag dient zur Erfüllung der Verpflichtungen, die beide Handelspartner im Voraus festgelegt haben.

Sie gibt beiden Geschäftspartnern Rechtssicherheit, dass die vereinbarten Ziele und Inhalte des Vertrages auch bei Abschluss des eigentlichen Vertrages eingehalten werden. Der Vorvertrag ist auch für den Abschluss des Hauptvertrages verbindlich.

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