Der Schutz des Eigenkapitals bedeutet das Mieten, Mieten oder Mieten von Gegenständen wie Autos, Bürogeräten und Einrichtungsgegenständen, Maschinen oder Immobilien, da das Eigenkapital nicht angegriffen wird, wie z. wenn Sie den Kredit aufnehmen. Insbesondere Unternehmen und Unternehmer sind derzeit dabei, bestimmte Vermögenswerte zu vermieten oder zu leasen. Dies entlastet das Eigenkapital und kann beispielsweise für andere Zwecke genutzt werden. Beim Leasing oder Mieten bleibt ein Unternehmen immer auf dem neuesten Stand, da die Waren nur für einen bestimmten Zeitraum vermietet oder geleast und dann gegen eine neue Ware ausgetauscht werden. Eine weitere Option neben der Miete ist der Kauf der Miete. Nach Vertragsende kann der Vermögenswert zu einem bestimmten Restwert erworben werden.
Aus steuerlicher Sicht sind Leasingraten als Betriebsaufwand steuerlich absetzbar, was bei einem Kauf nicht der Fall ist, da Vermögenswerte im Anlagevermögen enthalten sind und daher in der Bilanz erscheinen, die Bilanzsumme steigt und das Eigenkapital sinkt. Darüber hinaus muss der Vermögenswert über einen bestimmten Zeitraum abgeschrieben werden (die genauen Abschreibungszeiten sind in den Abschreibungstabellen angegeben).
Es handelt sich um geleaste oder gemietete Gegenstände, Maschinen, Fahrzeuge oder dergleichen, die nicht in der Bilanz, sondern in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen und nicht aktiviert werden. Der daraus resultierende Aufwand mindert nur den Gewinn und schont damit das Eigenkapital, da es nicht beeinträchtigt wird.